Grunderwerbsteuer nach Bundesland: alle 16 Sätze im Vergleich

In Deutschland liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. Für dieselbe Immobilie zu 400.000 € zahlst du je nach Land zwischen 14.000 € und 26.000 €, ein Unterschied von 12.000 €. Stand der Sätze: 9. Oktober 2026.

Alle Sätze mit Quelle

Jeder Satz in dieser Tabelle stammt von der Finanzverwaltung des Landes oder direkt aus dem Landesgesetz. Wir übernehmen keine Werte von Banken, Maklern oder anderen Rechnern, weil die oft veraltet sind.

Grunderwerbsteuersätze der Länder, Stand 9. Oktober 2026
BundeslandSteuersatzgilt seitQuelle
Baden-Württemberg5,0 %5. November 2011Landesfinanzverwaltung
Bayern3,5 %1. Januar 1997Landesfinanzverwaltung
Berlin6,0 %1. Januar 2014Landesfinanzverwaltung
Brandenburg6,5 %1. Juli 2015Landesgesetz
Bremen5,5 %1. Juli 2025Landesgesetz
Hamburg5,5 %1. Januar 2023Landesfinanzverwaltung
Hessen6,0 %1. August 2014Landesfinanzverwaltung
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %1. Juli 2019Landesfinanzverwaltung
Niedersachsen5,0 %1. Januar 2014Landesgesetz
Nordrhein-Westfalen6,5 %1. Januar 2015Landesgesetz
Rheinland-Pfalz5,0 %1. März 2012Landesfinanzverwaltung
Saarland6,5 %1. Januar 2015Landesfinanzverwaltung
Sachsen5,5 %1. Januar 2023Landesgesetz
Sachsen-Anhalt5,0 %1. März 2012Landesgesetz
Schleswig-Holstein6,5 %1. Januar 2014Landesfinanzverwaltung
Thüringen5,0 %1. Januar 2024Landesgesetz

Was 400.000 € in jedem Land kosten

Die Karten zeigen den Satz und die Steuer für einen Kaufpreis von 400.000 €. Mit einem Klick kommst du zur Länderseite mit weiteren Beispielen.

Willst du mit deinem eigenen Kaufpreis rechnen, nimm den Rechner auf der Startseite. Er zeigt dieselbe Summe auf Wunsch auch für alle 16 Länder nebeneinander.

Warum die Sätze so unterschiedlich sind

Das Grunderwerbsteuergesetz ist ein Bundesgesetz, das Geld steht aber den Ländern zu. Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz). Der bundesrechtliche Satz von 3,5 % in § 11 GrEStG gilt nur noch dort, wo ein Land nichts Eigenes beschlossen hat. Das ist heute allein in Bayern der Fall.

Alle anderen Länder haben seitdem erhöht, manche mehrfach. Für die Landeshaushalte ist die Grunderwerbsteuer eine der wichtigsten eigenen Einnahmen. Deshalb tun sich die Länder mit Senkungen schwer, auch wenn diese in Wahlkämpfen regelmäßig gefordert werden.

Was überall gleich ist

Unterschiedlich ist nur der Satz. Alles andere regelt das Bundesgesetz einheitlich:

  • was zur Bemessungsgrundlage gehört und was nicht, etwa mitverkauftes Inventar,
  • die Befreiungen für Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Schenkung und Erbschaft,
  • die Freigrenze von 2.500 €,
  • die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid und die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Einzige echte Ausnahme ist eine Förderung: Hessen erstattet Ersterwerbern über das Hessengeld einen Teil der gezahlten Steuer, verteilt auf zehn Jahre. Das ändert nichts am Satz, senkt aber die Belastung unterm Strich.

Welches Land zählt, wenn ich woanders wohne?

Immer das Land, in dem das Grundstück liegt. Ein Käufer aus München, der eine Ferienwohnung in Schleswig-Holstein kauft, zahlt 6,5 %. Wohnort, Sitz des Notars oder der Bank sind egal. Zuständig ist auch das Finanzamt am Ort des Grundstücks.

Häufige Fragen

In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?

In Bayern mit 3,5 %. Bayern hat als einziges Land keinen eigenen Satz beschlossen, dort gilt der Satz aus § 11 GrEStG.

Wo ist die Grunderwerbsteuer am höchsten?

Am höchsten ist sie mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 €.

Ändern sich die Sätze 2027?

Nach unserem Stand vom 9. Oktober 2026 hat kein Land eine Änderung zum Jahreswechsel beschlossen. Sobald ein Landtag einen neuen Satz verabschiedet, passen wir Tabelle und Rechner mit Datum an.

Gibt es einen Freibetrag für Familien oder Erstkäufer?

Bundesweit nicht. Ein Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum wird seit Jahren diskutiert, beschlossen ist er nicht. Hessen gleicht die Steuer für Ersterwerber teilweise über das Hessengeld aus.