Grunderwerbsteuer Bayern: 3,5 % und was dazugehört

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises, so wenig wie in keinem anderen Bundesland. Bei einer Wohnung für 500.000 € sind das 17.500 €. Der Satz gilt unverändert seit dem 1. Januar 1997.

Grunderwerbsteuer-Rechner

Sätze geprüft am 9. Oktober 2026

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Grunderwerbsteuer

17.500 €

Bemessungsgrundlage
500.000 €
Steuersatz Bayern
3,5 %

Satz gilt seit 1. Januar 1997. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, FAQ Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG)

Alles zur Grunderwerbsteuer in Bayern →

Dieselbe Summe in allen 16 Bundesländern
  1. Bayern 3,5 %17.500 €
  2. Baden-Württemberg 5,0 %25.000 €
  3. Niedersachsen 5,0 %25.000 €
  4. Rheinland-Pfalz 5,0 %25.000 €
  5. Sachsen-Anhalt 5,0 %25.000 €
  6. Thüringen 5,0 %25.000 €
  7. Bremen 5,5 %27.500 €
  8. Hamburg 5,5 %27.500 €
  9. Sachsen 5,5 %27.500 €
  10. Berlin 6,0 %30.000 €
  11. Hessen 6,0 %30.000 €
  12. Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %30.000 €
  13. Brandenburg 6,5 %32.500 €
  14. Nordrhein-Westfalen 6,5 %32.500 €
  15. Saarland 6,5 %32.500 €
  16. Schleswig-Holstein 6,5 %32.500 €

So wird gerechnet: (Kaufpreis − bewegliches Inventar) × Steuersatz des Landes, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Warum Bayern den niedrigsten Satz hat

Bayern hat als einziges Land nie einen eigenen Grunderwerbsteuersatz beschlossen. Deshalb gilt dort der Satz aus dem Bundesgesetz, 3,5 % nach § 11 GrEStG. Das Bayerische Landesamt für Steuern bestätigt ihn in seinen Antworten zur Grunderwerbsteuer.

Bei den Preisen in München, Starnberg oder Regensburg macht der niedrige Satz viel aus. Für eine Immobilie zu 800.000 € zahlst du in Bayern 28.000 €. In Baden-Württemberg wären es 40.000 €, in Nordrhein-Westfalen 52.000 €.

Beispielrechnungen für Bayern

Grunderwerbsteuer in Bayern (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer
250.000 €8.750 €
400.000 €14.000 €
500.000 €17.500 €
650.000 €22.750 €
800.000 €28.000 €
1.000.000 €35.000 €

Wer in Bayern zuständig ist

Bayern bündelt die Grunderwerbsteuer bei 18 Finanzämtern, den Grunderwerbsteuer-Zentralstellen. Welche zuständig ist, richtet sich nach der Lage des Grundstücks. Für Grundstücke in München und im Landkreis Mühldorf ist zum Beispiel das Finanzamt Mühldorf am Inn zuständig, für Starnberg und Miesbach unter anderem das Finanzamt Weilheim-Schongau. Die vollständige Zuordnung veröffentlicht das Landesamt für Steuern auf der oben verlinkten Seite.

Du musst dich darum nicht selbst kümmern. Der Notar schickt die Veräußerungsanzeige an die richtige Stelle, und von dort kommt der Bescheid. Nach der Zahlung geht die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt an den Notar.

Photovoltaik, Inventar und Rücklage: was in Bayern gilt

Das Landesamt beantwortet drei Fragen, die beim Hauskauf in Bayern oft auftauchen, sehr klar:

  • Photovoltaik: Eine Anlage, die auf dem Dach montiert ist, gehört nicht zur Gegenleistung. Ihr Kaufpreisanteil bleibt steuerfrei, wenn er im Vertrag ausgewiesen ist. Ist die Anlage dagegen ins Dach integriert und ersetzt die Dacheindeckung, gilt sie als Teil des Gebäudes und wird voll mitbesteuert. Solarthermie zur Warmwasserbereitung zählt in der Regel ebenfalls zum Gebäude.
  • Inventar: Mitverkaufte Einrichtungsgegenstände sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Vertrag mit angemessenem Wert aufgeführt sind.
  • Instandhaltungsrücklage: Bei Kaufverträgen, die nach dem 20. Mai 2021 geschlossen wurden, mindert der Anteil an der Rücklage die Bemessungsgrundlage nicht mehr. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (II R 49/17).

Gibt es in Bayern eine Förderung?

Eine Erstattung der Grunderwerbsteuer wie das Hessengeld gibt es in Bayern nicht. Das Land fördert Familien beim Wohneigentum über die BayernLabo mit zinsgünstigen Darlehen und einem Zuschuss je Kind. Mit der Grunderwerbsteuer hat diese Förderung aber nichts zu tun, die Steuer wird in voller Höhe fällig.

Es bleiben die bundesweiten Befreiungen. Kaufst du von deinen Eltern oder überträgst du eine Wohnung an deinen Ehepartner, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei Geschwistern dagegen schon.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Bayern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

3,5 % des Kaufpreises. Bayern hat damit den niedrigsten Satz aller Bundesländer.

Steigt die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Nach unserem Stand vom 9. Oktober 2026 ist keine Erhöhung beschlossen. Bayern hat den Satz seit dem 1. Januar 1997 nicht verändert.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Bayern zahlen?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Eine Stundung gibt es laut Landesamt nur in begründeten Ausnahmefällen.

Zahlt man in Bayern Grunderwerbsteuer auf ein geerbtes Haus?

Nein. Erwerbe von Todes wegen sind nach § 3 Nr. 2 GrEStG befreit. Auch wenn Miterben den Nachlass untereinander aufteilen, fällt keine Grunderwerbsteuer an.