Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg (BW): 5,0 % mit Rechner

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 5. November 2011. Für ein Haus zu 450.000 € fallen 22.500 € an.

Grunderwerbsteuer-Rechner

Sätze geprüft am 9. Oktober 2026

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Grunderwerbsteuer

22.500 €

Bemessungsgrundlage
450.000 €
Steuersatz Baden-Württemberg
5,0 %

Satz gilt seit 5. November 2011. Quelle: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26.10.2011 (GBl. BW S. 493); Leistungsbeschreibung service-bw

Alles zur Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg →

Dieselbe Summe in allen 16 Bundesländern
  1. Bayern 3,5 %15.750 €
  2. Baden-Württemberg 5,0 %22.500 €
  3. Niedersachsen 5,0 %22.500 €
  4. Rheinland-Pfalz 5,0 %22.500 €
  5. Sachsen-Anhalt 5,0 %22.500 €
  6. Thüringen 5,0 %22.500 €
  7. Bremen 5,5 %24.750 €
  8. Hamburg 5,5 %24.750 €
  9. Sachsen 5,5 %24.750 €
  10. Berlin 6,0 %27.000 €
  11. Hessen 6,0 %27.000 €
  12. Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %27.000 €
  13. Brandenburg 6,5 %29.250 €
  14. Nordrhein-Westfalen 6,5 %29.250 €
  15. Saarland 6,5 %29.250 €
  16. Schleswig-Holstein 6,5 %29.250 €

So wird gerechnet: (Kaufpreis − bewegliches Inventar) × Steuersatz des Landes, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Der Satz in Baden-Württemberg

Festgelegt ist der Satz im Landesgesetz über die Festsetzung des Steuersatzes vom 26. Oktober 2011. Seitdem hat Baden-Württemberg ihn nicht mehr verändert. Das Land liegt damit im unteren Mittelfeld: Vier weitere Länder erheben ebenfalls 5,0 %, nur Bayern verlangt weniger, alle übrigen mehr.

Besonders im Grenzgebiet fällt der Unterschied zum Nachbarn Bayern auf. Ein Reihenhaus für 450.000 € kostet in Ulm 22.500 € Grunderwerbsteuer, auf der anderen Donauseite in Neu-Ulm 15.750 €. Das sind 6.750 € Unterschied, nur wegen der Landesgrenze.

Beispielrechnungen für Baden-Württemberg

Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg (5,0 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer
250.000 €12.500 €
350.000 €17.500 €
450.000 €22.500 €
550.000 €27.500 €
700.000 €35.000 €
900.000 €45.000 €

Neubau vom Bauträger: Warum die Steuer oft höher ausfällt

In Baden-Württemberg wird viel neu gebaut, und hier liegt die häufigste Überraschung. Ob die Baukosten mitbesteuert werden, hängt davon ab, wie Grundstück und Haus gekauft werden:

  • Grundstück und Haus aus einer Hand, etwa beim Kauf vom Bauträger: Besteuert wird der Gesamtpreis. Das gilt auch, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag in zwei getrennten Verträgen stehen, solange sie rechtlich oder wirtschaftlich zusammenhängen. Juristen sprechen vom einheitlichen Erwerbsgegenstand.
  • Grundstück kaufen und unabhängig bauen lassen: Wählst du den Bauunternehmer frei und erst nach dem Grundstückskauf aus, wird nur der Grundstückspreis besteuert.

Der Unterschied ist erheblich. Bei einem Grundstück für 200.000 € und Baukosten von 400.000 € sind das entweder 10.000 € oder 30.000 €. Ob ein Zusammenhang besteht, prüft das Finanzamt anhand der Umstände, etwa ob das Grundstück nur mit einem bestimmten Bauunternehmer angeboten wurde.

Ablauf und Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Der Notar zeigt den Vertrag innerhalb von zwei Wochen an, danach kommt der Bescheid. Nach der Zahlung erhält der Notar oder das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, erst dann wirst du als Eigentümer eingetragen. So beschreibt es auch das Landesportal service-bw.

Eine eigene Förderung oder Erstattung der Grunderwerbsteuer gibt es in Baden-Württemberg nicht. Es gelten die bundesweiten Befreiungen, zum Beispiel für den Kauf von den eigenen Eltern oder unter Ehegatten.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in BW

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

5,0 % der Bemessungsgrundlage, gültig seit dem 5. November 2011.

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in BW für 300.000 €?

15.000 €. Weist der Vertrag 10.000 € für mitverkauftes Inventar aus, sind es 14.500 €.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Befreiung für junge Familien?

Nein. Eine Befreiung nur wegen des Alters oder der Kinderzahl kennt das Gesetz nicht. Befreit sind Erwerbe unter Ehegatten, von Verwandten in gerader Linie, Schenkungen und Erbschaften.

Muss ich in BW Grunderwerbsteuer auf die Baukosten zahlen?

Nur wenn Grundstück und Bauleistung als Einheit erworben werden, etwa beim Kauf vom Bauträger. Baust du auf deinem Grundstück mit einem frei gewählten Bauunternehmer, bleibt der Bau steuerfrei.