Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5,0 % mit Rechner

In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises, gültig seit dem 1. Januar 2014. Ein Haus für 350.000 € kostet damit 17.500 € Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer-Rechner

Sätze geprüft am 9. Oktober 2026

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Grunderwerbsteuer

17.500 €

Bemessungsgrundlage
350.000 €
Steuersatz Niedersachsen
5,0 %

Satz gilt seit 1. Januar 2014. Quelle: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen (VORIS)

Alles zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen →

Dieselbe Summe in allen 16 Bundesländern
  1. Bayern 3,5 %12.250 €
  2. Baden-Württemberg 5,0 %17.500 €
  3. Niedersachsen 5,0 %17.500 €
  4. Rheinland-Pfalz 5,0 %17.500 €
  5. Sachsen-Anhalt 5,0 %17.500 €
  6. Thüringen 5,0 %17.500 €
  7. Bremen 5,5 %19.250 €
  8. Hamburg 5,5 %19.250 €
  9. Sachsen 5,5 %19.250 €
  10. Berlin 6,0 %21.000 €
  11. Hessen 6,0 %21.000 €
  12. Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %21.000 €
  13. Brandenburg 6,5 %22.750 €
  14. Nordrhein-Westfalen 6,5 %22.750 €
  15. Saarland 6,5 %22.750 €
  16. Schleswig-Holstein 6,5 %22.750 €

So wird gerechnet: (Kaufpreis − bewegliches Inventar) × Steuersatz des Landes, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Der Satz in Niedersachsen

Bis Ende 2013 lag der Satz in Niedersachsen bei 4,5 %, seit Januar 2014 gilt 5,0 %. Das hat die Landesregierung in einer Antwort an den Landtag bestätigt (Drucksache 18/9045). Rechtsgrundlage ist das niedersächsische Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes (VORIS).

Gegenüber den Nachbarländern steht Niedersachsen gut da. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zahlst du für 350.000 € jeweils 22.750 €, in Bremen 19.250 €, in Hamburg ebenfalls 19.250 €.

Beispielrechnungen für Niedersachsen

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen (5,0 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer
150.000 €7.500 €
250.000 €12.500 €
350.000 €17.500 €
450.000 €22.500 €
600.000 €30.000 €

Wie lange dauert der Bescheid in Niedersachsen?

Viele Käufer warten nach dem Notartermin ungeduldig auf den Grunderwerbsteuerbescheid, denn ohne Zahlung gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ohne die keinen Eintrag ins Grundbuch.

Die einzige amtliche Zahl dazu stammt aus derselben Landtagsdrucksache: Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den niedersächsischen Finanzämtern bei 36,9 Tagen, nachdem die Anzeige des Notars eingegangen war. Die Finanzämter haben damals rund 194.000 Bescheide verschickt, etwa 55.000 davon für steuerfreie Vorgänge. Neuere Zahlen hat das Land nicht veröffentlicht. Rechne also grob mit sechs bis acht Wochen ab Notartermin, bis der Bescheid im Briefkasten liegt.

Ab Bekanntgabe des Bescheids hast du einen Monat Zeit zu zahlen (§ 15 GrEStG). Willst du schneller ins Grundbuch, überweise zügig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung geht danach direkt an den Notar.

Auch steuerfreie Übertragungen bekommen einen Bescheid

Die Zahl von 55.000 steuerfreien Vorgängen zeigt: Auch wer keine Grunderwerbsteuer zahlt, bekommt Post vom Finanzamt. Das betrifft etwa die Übertragung des Elternhauses an ein Kind oder eine Wohnung, die ein Ehepartner dem anderen überschreibt. Der Notar meldet auch diese Verträge. Das Finanzamt bestätigt die Befreiung und stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

5,0 % der Bemessungsgrundlage. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2014.

Was kostet die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen bei 200.000 €?

10.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.

Gibt es in Niedersachsen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer?

Es gelten die Befreiungen des Bundesgesetzes, etwa für Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern sowie für Schenkungen und Erbschaften. Eine zusätzliche Befreiung oder Erstattung nur für Niedersachsen gibt es nicht.

Kann ich die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen?

Nur über eine Stundung nach § 222 AO, die du beim Finanzamt beantragen musst. Sie setzt eine erhebliche Härte voraus und wird selten gewährt. Plane die Steuer deshalb vollständig ein.