Diese Richtlinien beschreiben, nach welchen Regeln wir auf Grunderwerbssteuer.net schreiben und rechnen. Sie gelten für jede Seite, jede Tabelle und den Rechner.
1. Zahlen nur aus amtlichen Quellen
Steuersätze, Freigrenzen und Fristen übernehmen wir nur aus Gesetzen, aus Veröffentlichungen der Landesfinanzverwaltungen oder des Bundes. Jede Zahl steht mit Quelle und Prüfdatum auf der Seite. Wie das im Detail abläuft, beschreibt die Seite Quellen und Methodik.
2. Rechtslage statt Einzelfallberatung
Wir erklären die allgemeine Rechtslage und nennen dazu den Paragrafen. Wir geben keine individuellen Steuertipps und bewerten keine Einzelfälle. Gerichtsurteile zitieren wir nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Link auf die Entscheidung.
3. Nichts erfinden
Wir erfinden keine Fälle, Zitate, Personen oder Statistiken. Beispielrechnungen sind als Beispiele gekennzeichnet und mit runden Kaufpreisen gerechnet. Wo es keine amtlichen Zahlen gibt, schreiben wir das.
4. Korrekturen
Fehler korrigieren wir, sobald wir davon erfahren. Betrifft eine Korrektur einen Steuersatz oder eine Rechenregel, tragen wir sie mit Datum in das Änderungsprotokoll auf der Methodik-Seite ein. Reine Tippfehler beheben wir ohne Vermerk.
5. Werbung und Partner
Die Seite finanziert sich über Werbung und künftig womöglich über Partnerangebote, etwa zur Baufinanzierung. Bezahlte Inhalte und Partnerlinks kennzeichnen wir als solche. Kein Partner hat Einfluss auf Steuersätze, Rechner oder redaktionelle Texte. Im Rechner selbst zeigen wir keine Werbung.
6. Einsatz von KI
Beim Recherchieren, Strukturieren und Formulieren nutzen wir KI-Werkzeuge. Zahlen, Rechtsgrundlagen und Urteile übernehmen wir nie ungeprüft aus einer KI, sondern belegen sie an der Primärquelle. Der Rechner rechnet nicht mit KI, sondern mit der festen Formel aus dem Gesetz.
7. Hinweise und Beschwerden
Wenn dir ein Fehler auffällt oder eine Aussage unklar ist, schreib uns an markus.goetz91@outlook.com. Wir prüfen jeden Hinweis.
Stand: 9. Oktober 2026