Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums. Sie wird kurz nach dem Notartermin ins Grundbuch eingetragen.

Zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung vergehen oft Wochen oder Monate, auch weil erst die Grunderwerbsteuer bezahlt sein muss. In dieser Zeit verhindert die Vormerkung, dass der Verkäufer das Grundstück ein zweites Mal verkauft oder neu belastet.

Für die Grunderwerbsteuer hat die Vormerkung keine Bedeutung. Sie kostet aber eine eigene Grundbuchgebühr, die zu den Kaufnebenkosten zählt.