Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ist das Bundesgesetz, das festlegt, welche Grundstückserwerbe steuerpflichtig sind, was als Bemessungsgrundlage gilt und welche Befreiungen es gibt.

Das Gesetz stammt in seiner Grundform aus dem Jahr 1982 und wurde seitdem oft geändert. Es gilt in ganz Deutschland gleich, mit einer Ausnahme: Den Steuersatz dürfen die Länder seit 2006 selbst bestimmen. Deshalb steht in § 11 zwar ein Satz von 3,5 %, angewendet wird er aber nur noch in Bayern.

Für Käufer sind vor allem diese Vorschriften wichtig:

  • § 1: welche Vorgänge steuerpflichtig sind, vor allem der Kaufvertrag,
  • § 3: die allgemeinen Befreiungen, etwa für Ehegatten und Verwandte in gerader Linie,
  • §§ 8 und 9: die Bemessungsgrundlage,
  • § 15: die Fälligkeit,
  • § 16: Erstattung, wenn der Kauf rückgängig gemacht wird,
  • § 22: die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Den vollständigen Gesetzestext veröffentlicht das Bundesjustizministerium auf gesetze-im-internet.de.