Erbauseinandersetzung

Bei der Erbauseinandersetzung teilen Miterben den Nachlass untereinander auf. Erwirbt dabei ein Miterbe ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, ist das nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Das ist die wichtigste Ausnahme für Geschwister. Erben drei Geschwister das Elternhaus und übernimmt eine Schwester das Haus gegen Ausgleichszahlung an die beiden anderen, fällt keine Grunderwerbsteuer an, obwohl Geschwister sonst nicht befreit sind.

Die Befreiung erstreckt sich auch auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Miterben. Sie gilt aber nur für Grundstücke aus dem Nachlass. Kauft ein Erbe später ein anderes Grundstück von seinen Geschwistern, greift sie nicht mehr.