Bewegliches Inventar sind Gegenstände, die beim Immobilienkauf mitverkauft werden, aber nicht zum Grundstück gehören. Ihr Kaufpreisanteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts an (§ 2 GrEStG). Zubehör und andere bewegliche Sachen gehören nicht dazu. Typisch sind Einbauküche, Möbel, Markise, Sauna, ein Gartenhaus ohne festes Fundament oder ein Heizöl-Vorrat im Tank.
Damit der Abzug klappt, muss der Kaufvertrag die Gegenstände und ihren Preis gesondert aufführen. Der Wert muss realistisch sein, gemessen an Alter und Zustand. Das Finanzamt prüft auffällig hohe Beträge und korrigiert sie.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 360.000 € werden 12.000 € für eine fünf Jahre alte Küche ausgewiesen. In Berlin spart das 720 € Grunderwerbsteuer.