Beim Bauträgervertrag kauft man Grundstück und noch zu errichtendes Gebäude in einem Vertrag vom selben Unternehmen. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der gesamte Kaufpreis.
Das ist der klarste Fall eines einheitlichen Erwerbsgegenstands. Auch Sonderwünsche, die du beim Bauträger zusätzlich beauftragst, können die Bemessungsgrundlage erhöhen, wenn sie mit dem Erwerb zusammenhängen.
Die Steuer entsteht mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Fertigstellung. Der Bescheid kommt also, lange bevor du einziehst. Plane die Grunderwerbsteuer beim Bauträgerkauf deshalb schon für den Notartermin ein, nicht erst für die Schlussrate.