Grundbuch

Das Grundbuch ist das beim Amtsgericht geführte Register, das für jedes Grundstück den Eigentümer und die Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte ausweist.

Eigentümer einer Immobilie wirst du nicht mit dem Kaufvertrag, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch. Dafür braucht das Grundbuchamt die Auflassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Deshalb hängt der Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung unmittelbar an der Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Die Kosten für die Eintragung kommen als eigene Position zu den Kaufnebenkosten hinzu. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.