Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer zahlt, meist jährlich oder monatlich.
Wird ein Erbbaurecht neu bestellt, gilt der Erbbauzins als Gegenleistung. Das Finanzamt rechnet ihn dafür auf seinen Gegenwartswert hoch, es kapitalisiert ihn nach dem Bewertungsgesetz. Bemessungsgrundlage ist also nicht die Jahressumme, sondern der Barwert aller künftigen Zahlungen über die Laufzeit.
Kaufst du ein bestehendes Erbbaurecht samt Haus, ist Bemessungsgrundlage in erster Linie der Kaufpreis, den du dem bisherigen Erbbauberechtigten zahlst. Den Erbbauzins zahlst du künftig an den Grundstückseigentümer. Ob und wie er dabei mitzählt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Im Zweifel lohnt eine Nachfrage beim Notar.