Grundbesitzwert

Der Grundbesitzwert ist ein nach dem Bewertungsgesetz ermittelter Wert eines Grundstücks. Bei der Grunderwerbsteuer wird er angesetzt, wenn keine Gegenleistung vorhanden oder ermittelbar ist (§ 8 Abs. 2 GrEStG).

Das betrifft vor allem Vorgänge ohne Kaufpreis, etwa Umwandlungen von Gesellschaften, die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft oder bestimmte Anteilsübertragungen. Für den normalen Hauskauf zwischen Privatleuten spielt der Grundbesitzwert keine Rolle.

Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 orientiert sich dieser Wert an den Bewertungsregeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer und liegt damit nahe am Verkehrswert.