Die Veräußerungsanzeige ist die Meldung, mit der der Notar das Finanzamt über einen beurkundeten Grundstücksvertrag informiert. Er muss sie innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung abgeben (§ 18 GrEStG).
Die Anzeige enthält unter anderem die Namen und Steuer-Identifikationsnummern der Beteiligten, das Grundstück und den Kaufpreis. Auf ihrer Grundlage erlässt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid.
Als Käufer musst du beim normalen Kauf nichts selbst anzeigen. Anders ist es in Sonderfällen ohne Notar oder bei bestimmten Anteilsübertragungen an Gesellschaften. Dann müssen die Beteiligten selbst melden (§ 19 GrEStG).
Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Notare die Anzeige bundesweit elektronisch übermitteln (§ 18 Abs. 1 GrEStG in Verbindung mit der Grunderwerbsteuer-Elektronik-Anzeigeverordnung). Papier ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.