Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer sind nach § 13 GrEStG die am Vertrag beteiligten Personen, beim Kauf also Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner.
Gesamtschuldner heißt: Das Finanzamt kann den vollen Betrag von jedem der beiden verlangen, insgesamt aber nur einmal. In fast jedem Kaufvertrag steht, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Daran hält sich das Finanzamt zunächst und schickt den Bescheid an ihn.
Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden. Für Verkäufer ist das ein echtes Risiko. Ein Grund mehr, warum die Eigentumsumschreibung erst erfolgt, wenn die Steuer bezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt ist.