Grunderwerbsteuersatz

Der Grunderwerbsteuersatz ist der Prozentsatz, der auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird. Er liegt derzeit zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein).

Seit der Föderalismusreform von 2006 bestimmen die Länder den Satz selbst (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz). Maßgeblich ist das Land, in dem das Grundstück liegt, und der Satz, der am Tag des Vertragsschlusses gilt. Ändert ein Land den Satz, kommt es also darauf an, wann der Notartermin war, nicht wann bezahlt wird.

Den aktuellen Satz jedes Landes mit Quelle findest du in der Übersicht aller Bundesländer.